Polity
Das
Dominion of Cranberra zeichnet sich gegenüber dem ehemaligen albernischen
Mutterland dadurch aus, dass es eine zusammenhängende Verfassung besitzt.
Darin werden der Staatsaufbau und die Grundrechte festgelegt, wobei die näheren
Bestimmungen zu den Staatsgewalten durch die Gesetze ausgestaltet werden.
» Constitution
Act 1984 (gültiges Verfassungsgesetz)
The Crown
Da Cranberra Mitglied des Commonwealth of Nations ist, erkennt
es die Königin von Albernia, Jane II., als ihr Staatsoberhaupt an. Queen
Jane II. ist somit auch Königin von Cranberra. Als derzeitiger Governor
General dient Lord Byron of Shelby, Baron of Lionhead. Der Governor General
vertritt die Krone in sämtlichen Amtsgeschäften.
Exekutive
Die vom Premierminister, der über weitgehende Befugnisse
verfügt, geleitete Regierung ist zuständig für Außenpolitik,
Verteidigung, Handel, Geldwesen, Verkehr und Post sowie die Aufsicht über
die Administration der bundesabhängigen Territorien Gladstone Territory
und Sanginivut. Der Premierminister ist der Regierungschef. Er wird formal vom
Generalgouverneur ernannt, ist aber vom Vertrauen des Unterhauses abhängig.
Es handelt sich daher meist um den Führer der Mehrheitsfraktion.
Legislative
Das Parlament besteht aus dem demokratisch gewählten
Unterhaus und dem Senat, wobei die Mitglieder von ersterem direkt gewählt,
die Mitglieder von zweiterem jedoch anteilig den Provinzen und Territorien entstammen
und vom Premierminister ernannt werden. Die reguläre Legislaturperiode
dauert fünf Monate, aber der Premierminister kann den Generalgouverneur
jederzeit darum ersuchen, das Unterhaus vorzeitig auflösen und Neuwahlen
ausrufen, und diesem Ersuchen ist zu entsprechen.
Judikative
Das in allen Provinzen geltende Common Law basiert auf Grundsätzen,
die im Mittelalter in Albernia entwickelt wurden. Im Lauf der Zeit wurde das
Rechtssystem an die Erfordernisse in Cranberra angepasst. Die Gerichte berücksichtigen
bei der Interpretation der Gesetze auch die sich verändernden gesellschaftlichen
Gegebenheiten. Die Verfassung ist die Grundlage der Rechtsordnung in ganz Cranberra.
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